Fahrtenbedingungen des Ski-Club Viernheim e.V.

Der SCV ist ein gemeinnütziger Verein und veranstaltet seine Trainingsfahrten und sonstigen Skifahrten vorwiegend für seine Mitglieder. Mitglieder sind beim Landessportbund Hessen gegen Unfälle versichert. Aufnahmeanträge befinden sich im Ski-Club aktuell des Vereins. Nichtmitglieder haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (siehe Haftung). Bei der Ausrichtung der Fahrten strebt der Verein keinen Gewinn an. Vereinnahmte Anmelde- oder Reisegebühren werden durch den Ausrichter der Fahrt weitergereicht. Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

Anmeldungen (nur in schriftlicher Form)

Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich über uns verbindlich im vorgebuchten Quartier an und erkennen gleichzeitig unsere Fahrtenbedingungen an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nur eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht eine reibungslose Quartierbestellung und -reservierung, deshalb kann nur bei fristgerechter Anmeldung die Teilnahme garantiert werden. Die Anmeldung ist an den jeweiligen Fahrtenleiter zu richten.

Bezahlung

Mit der Anmeldung ist unter Umständen eine Anzahlung, wie in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt, zu leisten. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn das Quartier eine Vorauszahlung fordert. Diese wird mit der Anmeldegebühr über den Übungsleiter weitergereicht. Anmeldungen ohne Anzahlung werden nicht berücksichtigt, sofern diese in der Ausschreibung wegen der Quartierbelegung verlangt wird. Ist keine Anmeldegebühr in der Ausschreibung genannt, haftet der Anmelder für die Ausfallkosten. Nichtmitglieder bezahlen je nach Fahrtdauer eine Betreuungspauschale, z.B. für die Skikurse, die Führergebühr bei Touren und anfallende Verwaltungskosten.

Rücktritt durch den Fahrtenteilnehmer

Bei einem Rücktritt aus welchem Grund auch immer ist eine schriftliche oder fernmündliche Meldung an den Fahrtenleiter notwendig. Wird keine Ersatzperson gestellt, die der Fahrtenleiter akzeptieren muss, so wird die jeweilige Anzahlung für wirklich entstandene Kosten (etwa Reiseunternehmer, Hotel, Telefon etc.) verwendet, ein verbliebener Rest zurückbezahlt.

Reise-Rücktrittsversicherung

Damit Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet von einer mehrtägigen Fahrt zurücktreten oder Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Gegebenenfalls kann diese Versicherung auf Wunsch auch der Fahrtenleiter für die Gesamtgruppe abschließen. Die Gebühr hierfür ist dann unmittelbar an ihn zu entrichten.

Rücktritt durch den SCV oder Änderung des Reisezieles

Muss wegen ungenügender Bestellung oder aus anderen zwingenden Gründen eine Fahrt abgesagt werden, erfolgt die volle Erstattung der Anzahlung durch den SCV bzw. durch den entsprechenden Fahrtenleiter.

Bei Schneemangel an einem bestimmten Zielort (z.B. Eintagesfahrten zum Belchen) sucht der SCV gegebenenfalls ein Ersatzziel in der Nähe. Eventuell erhöhte Buskosten werden im Bus nachgefordert. Eine Zieländerung wird in der Presse bekannt gegeben und an den verschiedenen Informationsstellen ausgehängt.

Transport zum Reiseziel/Mitfahrmöglichkeiten

Sofern eine Fahrt nicht mit einem Bus erfolgt, werden von den Teilnehmern Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen PKW durchgeführt und all jene mitgenommen, die keinen eigenen PKW besitzen, bzw. fahren können. Vor Fahrtenbeginn wird der Fahrtenleiter versuchen, die Mitfahrgelegenheiten zu vermitteln. In dieser Angelegenheit erwartet der Verein ein solidarisches Verhalten aller Fahrtteilnehmer. Der Mitgenommene muss an den Mitnehmenden eine angemessene anteilige Fahrtkostenbeteiligung entrichten, sofern dieser dies will. Die Festsetzung dieser Fahrtkostenbeteiligung ist Sache der Fahrtteilnehmer, nicht des Vereins. Bei Busfahrten sind die An- und Abreisezeiten unbedingt einzuhalten.

Skiläuferische Betreuung

Die Betreuung durch unsere DSV-Skilehrer oder Übungsleiter erfolgt ehrenamtlich. Entsprechend ihrer Ausbildung erfolgt die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer, soweit die Gesetze des Gastlandes dies zulassen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten. Die Teilnahme an den angebotenen Skischulkursen oder das Gehen in der Gruppe bei Touren ist obligatorisch. Die Teilnahme an örtlichen Skischulkursen wird für Anfänger empfohlen, sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung "auch für Anfänger" steht.

Jugendskifreizeiten

Die TeilnehmerInnen an den Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppen einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben das Recht, TeilnehmerInnen bei mehrfachem, schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schicken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum o.ä.. Für die dabei entstehenden Kosten haftet der Verursacher, bzw. die Erziehungs­berechtigten. Dies gilt auch für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden. Im Auftrag der Eltern übernehmen die Übungsleiter die finanziellen Transfers für die Unterkunft, die Skipässe und die Fahrtkosten.

Haftung

Der SCV tritt bei den Trainingsfahrten lediglich als Vermittler zwischen den Teilnehmern, den Hotels oder Unterkünften und den Liftgesellschaften auf. Jegliche Haftung für Beschädigungen, Unfälle, Verluste oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, insbesondere auch das Beförderungsrisiko tragen die TeilnehmerInnen. Die Haftungsansprüche des Einzelnen gegenüber Dritten bleiben unberührt. Eine Beeinflussung der Fahrten durch höhere Gewalt, wie Lawinenabgänge, Streiks usw., schließt jede Haftung des SCV aus.

Nicht vorhersehbare Mehrkosten, die nach der Fahrtenausschreibung durch vom Verein nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, gehen zu Lasten der Teilnehmer (siehe hierzu Zielortänderung). Während des Trainingsbetriebes sind die TeilnehmerInnen beim Landessportbund Hessen gegen Sportunfälle versichert. Für vom Verein festgelegte besondere Fahrten, z.B. zu Rennen mit Privatfahrzeugen, besteht ein besonderer Versicherungsschutz beim Landessportbund.

Im Interesse der TeilnehmerInnen wird dringend der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Für TeilnehmerInnen an Rennen ist dies Pflicht. Günstige Versicherungsbedingungen erhalten alle Skifahrer bei den „Freunden des Skilaufs“ (DSV-Versicherung). Anträge über den Verein!

Unterkünfte

Die Unterkunft erfolgt jeweils in den ausgeschriebenen Unterkünften und den zur Verfügung stehenden Zimmern. Ist trotz erfolgter Bestellung und Bestätigung eine zugesagte Unterbringung nicht möglich, haftet der Verein dafür nicht. Der Geschädigte wird dabei unterstützt den Betrag zurück zu erhalten, den er entrichtet hat.

Reisedokumente

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und ist für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebedingungen selbst verantwortlich.

Sonstige Bestimmungen

Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Informationen im „Ski-Club-aktuell“ auf den Stand der Drucklegung beziehen. Irrtmer, Druckfehler, Preisänderungen, insbesondere durch neue Tarife der Transportunternehmen oder Pensionen/Hotels, Änderung von Devisenkursen oder etwas neu eingeführe Abgaben und Gebühren, bleiben vorbehalten. Bei den Fahrten gilt das Hessische Nichtraucherschutzgesetz von Hessen, sofern nicht örtliche Gesetze einen höheren Schutz fordern.